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Schuldenberatung
Kontaktieren Sie die
Sozialberatung Bubendorf, Frau F. Forlin Tel. 061 935
90 96.
Arbeitslosigkeit
Falls
Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder sich bei Ihnen eine
solche abzeichnet, vereinbaren Sie sofort einen Termin mit dem
Gemeindeverwalter! Er wird dafür sorgen, dass Sie rechtzeitig zur
Arbeitsvermittlung und zum Erhalt der Arbeitslosenentschädigung
angemeldet werden. Warten Sie nicht zu, bis die Kündigungsfrist
abgelaufen ist oder Sie kurz vor Beendigung derselben stehen.
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Ehekrisen - Beziehungsschwierigkeiten
Hilfe finden Sie zum Beispiel
hier!
Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Es ist empfehlenswert, sich
schon in gesunden Tagen Überlegungen betreffend einen Todesfall in
der Familie zu machen. Es erleichtert später den Hinterbliebenen,
alles Nötige vorzukehren. Folgende Anordnungen müssen bei einem
Todesfall möglichst rasch getroffen werden:
1.
Den Arzt benachrichtigen
Nach
Eintritt des Todes muss der Arzt benachrichtigt werden. Er stellt die
Todesbescheinigung aus. Stirbt jemand überraschend nachts Zuhause
oder brauchen die Angehörigen Hilfe, ist es angezeigt, den Arzt
sofort zu benachrichtigen. Ist aber der Tod voraussehbar und die
Situation mit dem Arzt besprochen, kann der Morgen abgewartet werden.
Bei Tod im Spital oder Heim wird die Bescheinigung durch den Spital-
oder Heimarzt ausgestellt. Die Angehörigen melden sich mit den
Ausweisschriften des Verstorbenen auf dem Patientenbüro und erfahren
dort die weiteren Schritte.
2.
Herrichten des oder der Toten
Das
Herrichten des oder der Toten sollte so rasch wie möglich geschehen.
Die Gemeindeschwester der Spitex Lausen/Ramlinsburg ist auf Wunsch
dabei behilflich (Merkblatt siehe Beilage).
3.
Meldungen
Ist
der Tod in der Gemeinde Ramlinsburg eingetreten, haben die Angehörigen
diesen persönlich bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) zu
melden. Diese erstattet Meldung (inkl. Unterlagen) an das
Zivilstandsamt. Stirbt jemand in einem Heim oder Spital, hat die
Meldung direkt an das zuständige Zivilstandsamt der Gemeinde, in
welcher sich das Heim/Spital befindet (z.B. APH zum Gritt, Niederdorf
= Zivilstandsamt Waldenburg, Kantonsspital Liestal = Zivilstandsamt
Liestal) zu erfolgen. Mitzubringen sind die Todesbescheinigung und das
Familienbüchlein. Die Zivilstandsämter erstatten Meldung an das
Erbschaftsamt, das alles Weitere im Zusammenhang mit Nachlass und
Steuern veranlasst.
4.
Art der Bestattung
Anlässlich
der obenerwähnten Meldung wird – sofern die Bestattung in
Ramlinsburg stattfindet - auch die Bestattungsart (Erdbestattung oder
Kremation) und die Zuweisung des Grabes vereinbart. EinwohnerInnen von
Ramlinsburg werden in Basel kremiert. Die Reservation des Termins für
die Kremierung erfolgt i.d.R. durch die Gemeindeverwaltung. Erst wenn
der Zeitpunkt für die Kremation festgelegt ist (frühestens 48 Std.
nach eingetretenem Tod), kann der Bestattungstermin mit den
nachgenannten Stellen vereinbart werden.
5.
Besprechung mit dem Pfarramt
Der
definitive Bestattungstermin ist nun mit dem Pfarrer zu vereinbaren.
Wer es wünscht, kann schriftliche Angaben über den Lebenslauf des
oder der Verstorbenen mitnehmen. Der Pfarrer organisiert den
Organisten und bespricht das Notwendige mit der Sigristin.
6.
Bestellen des Sarges und Überführen der Leiche
Die
Angehörigen organisieren die Bestellung des Sarges und die Ueberführung
der Leiche. Gemeindeverwaltung, Zivilstandsamt etc. vermitteln auf
Wunsch Adressen von Sargschreinern, Leichentransporten
und/oder Bestattungsinstituten. Der Sargschreiner übernimmt das
Einsargen der Leiche und auf Wunsch den Transport in die Leichenhalle
Bubendorf bis zur Kremation bzw. Erdbestattung resp. den Transport ins
Krematorium Basel. Nach erfolgter Kremation kann auf Wunsch das
gleiche Unternehmen beauftragt werden, die Urne abzuholen und zum Ort
an welchem die Abdankungsfeier stattfindet zu bringen. Da der Sarg
resp. die Urne vor der Bestattung für gewisse Zeit im Gotteshaus
verbleibt, ist die Sigristin vorgängig über den Eintrefftermin zu
informieren.
7.
Todesanzeigen und Leidzirkulare aufgeben
Bei
verstorbenen Einwohner(n)Innen die in der Gemeinde Ramlinsburg
angemeldet sind, beauftragt die Gemeindeverwaltung auf Wunsch der
Hinterbliebenen die BAZ (Basler
Zeitung) und die bz (basellandschaftliche Zeitung) die amtlichen
Kleinanzeigen zu veröffentlichen. Auf Wunsch können die Angehörigen
einen kurzen Zusatztext (z.B. Bestattung im engsten Familienkreis)
verlangen. Aufträge für private Todesanzeigen erfolgen durch die
Angehörigen selbst. Die Erstellung von Leidzirkularen kann bei
Druckereien in Auftrag gegeben werden.
8.
Übrige Benachrichtigungen
Neben
Verwandten und Bekannten sind zu benachrichtigen:
-
Versicherungen (AHV, Unfall- und Lebensversicherungen) und
Banken,
-
Krankenkasse,
-
Arbeitgeber, Pensionskassen
-
Vereine und Institutionen, welchen der oder die Verstorbene
angehört hat.
9.
Vorbereitung der Abdankung
Abdankungsfeiern
in Ramlinsburg finden immer um 14.30 h statt. Um 14.00 h ertönt das
Glockengeläut des Schulhauses als Information an die ortsansässigen
Personen. Zwecks Ablauf der Zeremonie ist die Sigristin vorgängig zu
kontaktieren.
Grabvorbereitung:
Die Gemeindeverwaltung erteilt den Auftrag zur Grabvorbereitung an den
Totengräber. Sie bestellt im Falle einer Erd- oder Urnenbestattung
auch ein Holzkreuz (als Übergangslösung
bis zur Fertigstellung des Grabsteines) oder im Falle einer Beisetzung
im Gemeinschaftsgrab ein Namensschild mit dem Namen des oder der
Verstorbenen. Das Holzkreuz wird vom Totengräber direkt abgeholt und am Grab
platziert. Das Namensschild beim Gemeinschaftsgrab wird von der
Gemeindeverwaltung montiert.
Leidmahl:
Mit dem Restaurant sind die nötigen Vereinbarungen treffen. I.d.R.
werden die nächsten Angehörigen, auswärtige Trauergäste und allfällige
Sargträger eingeladen.
Blumenschmuck:
Die Angehörigen sind für die Organisation des Blumenschmucks im
Gotteshaus (inkl. Sarg oder Urne) besorgt. In Ausnahmefällen ist die
Sigristin dabei behilflich.
Sargträger:
Bei einer Erdbestattung sind die Sargträger von der Trauerfamilie
(Nachbarn, Freunde) zu stellen. In Ausnahmefällen hilft die Sigristin
bei der Organisation derselben.
10.
Finanzielle Fragen
Die
finanziellen Fragen sind im Bestattungs- und Friedhofreglement der
Gemeinde Ramlinsburg geregelt. Dieses kann auf Wunsch bei der
Gemeindeverwaltung bezogen oder ab dem Internet
heruntergeladen
werden. Es empfiehlt sich, alle Rechnungsbelege im Zusammenhang mit
der Bestattung aufzubewahren (für Erbschafts- und Steuerangelegenheiten).
11.
Sonderregelung für Auswärtige
Der
Gemeinderat kann auch die Bestattung von auswärts verstorbenen, in
der Gemeinde
nicht angemeldeten Personen, bewilligen wenn besondere Gründe
vorliegen. In
solchen Fällen haben die Gesuchsteller für die Grabstätten- und
Bestattungskosten aufzukommen.
weitere Informationen finden Sie beim Kanton Basel-Landschaft
oder bei

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